Hinweise – Spürhunde-Einsatz

Bitte befolgen Sie unsere Hinweise.

Sie tragen damit zu einer erfolgreichen Bettwanzen-Inspektion bei.

 

 

Das Bettwanzen-Spürhunde-Team Leipzig kann nur Inspektionen durchführen, wenn zuvor keine Biozide im Inspektionsbereich ausgebracht worden sind. Pulverrückstände von Kieselgur/Diatomeenerde müssen aus gesundheitlichen Gründen (für die Hunde) vollständig entfernt werden, bevor wir eintreffen. Auch Abklebungen sind vorab zu beseitigen. Andernfalls kann keine Inspektion erfolgen (siehe AGB 5.).

 

Damit unsere Spürhunde zuverlässig arbeiten und Sie ein eindeutiges Ergebnis erhalten, ist zudem eine gute Vorbereitung der Räume erforderlich. Nur wenn alle relevanten Bereiche zugänglich und frei von Ablenkungen sind, können die Hunde den Geruch präzise lokalisieren. Bitte beachten Sie daher folgende Vorbereitungshinweise:

 

1. Haustiere und tierbezogene Gegenstände

  • Entfernen Sie alle Haustiere aus den zu inspizierenden Räumen.
  • Entfernen Sie außerdem Haustierspielzeug, Futter- und Wassernäpfe sowie Haustierbetten vollständig aus den abzusuchenden Bereichen.

2. Sauberkeit und Zugänglichkeit

  • Die Räume sollten möglichst sauber und aufgeräumt sein (insbesondere Staubansammlungen entfernen).
  • Überfüllte Bereiche erschweren die Arbeit der Spürhunde – bitte stellen Sie sicher, dass relevante Möbel wie Betten, Nachttische, Schlafcouches, Sofas und Sessel von allen Seiten zugänglich sind.
  • Auch Wandbereiche hinter Betten, Nachttischen und Sitzmöbeln müssen erreichbar sein.

3. Bettvorbereitung

  • Entfernen Sie Bettdecke, Kissen, Nachtwäsche und sonstige Gegenstände vollständig vom Bett.
  • Legen Sie die Textilien nicht zurück aufs Bett, sondern z. B. auf einen Stuhl oder an einen anderen Ort im Raum.
  • Auch Matratze und Lattenrost müssen frei zugänglich sein.

4. Lebensmittel, Abfall und Gerüche

  • Offene Lebensmittel wegräumen.
  • Abfalleimer oder Kompostbehälter schließen oder in einem Schrank unterbringen.
  • Entfernen Sie Duftstoffe wie Mottenkugeln, Lufterfrischer, Räucherstäbchen oder Duftkerzen.
  • Vor dem Termin nicht rauchen bzw. Zigaretten und Zigarren rechtzeitig löschen.

5. Temperatur und Luftzirkulation

  • Heizungen herunterregeln, falls sie hoch eingestellt sind.
  • Klimaanlagen und Ventilatoren mindestens eine Stunde vor der Inspektion ausschalten.
  • Fenster und Außentüren geschlossen halten, um Zugluft und Geruchsverdünnung zu vermeiden.

6. Sicherheit und Gefahrenquellen

  • Zerbrechliche und wertvolle Gegenstände sichern oder entfernen.
  • Bitte keine Möbel oder Gegenstände aus dem Raum tragen – dadurch könnten Bettwanzen verschleppt werden.
  • Entfernen Sie gefährliche oder störende Objekte wie Kabel (z. B. von Lampen oder Verlängerungen), Messer, Scheren, Spritzen, Nägel, Medikamente oder andere kleine, erreichbare Gegenstände.

Für Schäden, die aufgrund der Nichtbefolgung der Hinweise entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Mit der Beauftragung und Durchführung einer Bettwanzen-Inspektion erkennen Sie die Hinweise & AGB an.

 

Wichtig: Vermeiden Sie während des Spürhunde-Einsatzes jegliche Ablenkungen. Bitte ignorieren Sie die Hunde vor und während

des Einsatzes; streicheln und füttern Sie diese nicht.

 

Indem Sie diesen Hinweisen folgen, können Sie sicherstellen, dass unser Bettwanzen-Spürhunde-Team mit höchster Effizienz

arbeitet und dabei sicher bleibt.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge.

1.2 Jegliche entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Durchführung von Dienstleistungen

2.1 Unsere Dienstleistungen zur Bettwanzen-Inspektion mit Spürhunden und alle erforderlichen begleitenden Arbeiten werden im Rahmen eines Dienstvertrags erbracht.

3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1 Die im Rahmen des Vertrags durchgeführte Beratung erfolgt nach bestem Wissen und basiert auf unserem Erfahrungs- und Wissensstand.

3.2 Verträge und Aufträge können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden und kommen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsdurchführung zustande. Zusätzlich können vor Ort, unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Spürhunde-Einsatz, mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden.

3.3 Sofern zur Erfüllung des Vertrags behördliche oder andere erforderliche Genehmigungen erforderlich sind, obliegt es dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter, diese einzuholen.

4. Auftragsabwicklung

4.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Im Einklang mit dem Tierschutzgesetz (§ 3) erhalten die Spürhunde abhängig von den Außen- und Innentemperaturen im Hochsommer vermehrt Ruhezeiten. Wir übernehmen die Verantwortung für Entscheidungen, die das Wohl der Tiere betreffen. Die Dauer der einzelnen Suchsequenzen kann verkürzt werden, während die Trink- und Ruhezeiten verlängert werden können. Hieraus resultierende Verlängerungen des Einsatzes werden dem Kunden nicht berechnet, und umgekehrt besteht kein Anspruch gegen uns.

4.3 Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Anweisungen zur Abwicklung des Auftrags sind zu beachten und umzusetzen. Der Kunde hat den Anweisungen des Hundeführers bei der Umsetzung zu folgen.

5. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen

5.1 Ein erfolgreicher Spürhunde-Einsatz setzt voraus, dass der Kunde uns umfassend informiert, insbesondere über Besonderheiten des zu durchsuchenden Objekts. Wir behalten uns das Recht vor, die Durchführung eines übernommenen Auftrags abzulehnen oder abzubrechen, wenn vor Ort Umstände auftreten, die bei der Auftragserteilung nicht erkennbar waren und die die vereinbarte Tätigkeit nicht mehr verantwortbar machen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Bioziden und möglichen Gefahren für die Spürhunde, aber auch bei Nichtbefolgung unserer Hinweise zum Spürhunde-Einsatz. In solchen Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen und sämtliche Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten, es sei denn, der Abbruch ist auf unser Verschulden zurückzuführen.

5.2 Wird die Absuche aufgrund der Nichtbefolgung unserer Hinweise (s.o.) seitens des Kunden nicht durchgeführt, so bleibt der Kunde dennoch zur Zahlung der vereinbarten Kosten für den Spürhunde-Einsatz verpflichtet.  

 

5.3 Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der Dienstleistung nur insoweit, als sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten).

6. Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle relevanten Informationen über ausgebrachte Biozide zur Verfügung zu stellen, um die sichere Durchführung des Spürhunde-Einsatzes zu gewährleisten.

6.2 Falls der Auftraggeber verschweigt, dass Biozide ausgebracht wurden, und die Bettwanzen-Inspektion mit den Spürhunden im Wirkungszeitraum (laut Sicherheitsdatenblatt oder Informationen des Herstellers) durchgeführt wird, gelten je nach Art des ausgebrachten Wirkstoffs folgende Schadenersatzansprüche als vereinbart: Für freiverkäufliche Biozide wie Ardap, Envira, Kieselgur-Präparate usw. beträgt der Schadenersatz 1.000,00 €; für professionelle Biozide wie Fendona 60 EC, Demand 10 SC, Biopren 6 EC, Mythic SC usw. beträgt der Schadenersatz 10.000,00 €. Für nicht klassifizierte oder unbekannte Wirkstoffe beträgt der Schadenersatz 8.000,00 €.

7. Stornierung

7.1 Sagt der Kunde den Auftrag weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Einsatztag ab, so ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Kosten zu entrichten. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob zusätzlich unvermeidbare Kosten gemäß Ziffer 7.2 entstanden sind.

7.2 Kündigt der Kunde den Vertrag aus berechtigten Gründen (z.B. aufgrund der Ausübung eines etwaigen Widerrufs- oder Rücktrittsrechts) vor der tatsächlichen Auftragsdurchführung, so hat er dem Auftragnehmer die bis dahin anfallenden, nicht mehr vermeidbaren Kosten (z.B. nicht stornierbare Unterbringungskosten, Reisekosten) zu erstatten.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten. Bei Überschreitung der Frist werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet.

8.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte können von Kunden nur geltend gemacht werden, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9. Gerichtsstand

9.1 Leipzig gilt als Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für Privatpersonen (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

10. Schlussbestimmung

10.1 Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.



KONTAKT

Bettwanzen-Spürhunde-Team Leipzig

Dr. Anne Hamker

 

Telefon: +49 341 9747157

Mobil: +49 177 7157 844

E-Mail: [email protected]

 

Kontaktformular (anklicken)

Hinweise und AGB (anklicken)